Immer in Ihrem Sinne

Eine Patientenverfügung ist für die Durchsetzung Ihrer Wünsche und Werte wichtig.

Für den eventuellen Fall dass Sie sich aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung vorübergehend oder auf Dauer nicht rechtswirksam äußern können, legt eine Patientenverfügung Ihre Vorstellungen fest.

Sie regeln also eventuell notwendige ärztliche Maßnahmen, die Sie sich entweder wünschen oder ablehnen.

Die Patientenverfügung ist Ihre Stimme, wenn Sie durch äußere Umstände nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche mitzuteilen.

Die Familie ersetzt keine Patientenverfügung

Patientenverfügungen sollten verfasst werden, sobald man volljährig ist und zwar unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder nicht.

Der Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder werden ohne ausdrückliche Bevollmächtigung nicht bei lebenswichtigen Entscheidungen einbezogen. Sie können keine rechtsverbindlichen Erklärungen für Sie abgeben.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen nutzen

Ich kombiniere die Patientenverfügung gerne mit einer Vorsorgevollmacht, damit alle Bereiche des Lebens geregelt werden können, wenn Sie möchten. Auch können familienfremde Betreuer vermieden werden.

 

Meine Leistungen bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten für Sie:

  • Beratung zur Patientenverfügung
  • Beratung zur Vorsorgevollmacht
  • Erstellung Ihrer Patientenverfügung
  • Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht
  • Erstellung einer Betreuungsverfügung
  • Beratung über Generalvollmacht

 

 

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Täglich von 09:30 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung

(06323) 981675